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Gottwald Arbeitsbühnenvermietung GmbH
Nutzungshinweise

Wichtige Hinweise für die Nutzung unserer Arbeitsbühnen

Wir sind jederzeit bestrebt, Ihnen nicht nur technisch einwandfreie Geräte zu liefern, sondern auch optisch einwandfreie Maschinen. Aufgrund immer kürzerer Reaktionszeiten ist es jedoch nicht immer möglich, dies zu gewährleisten. Aus diesem Grund möchten wir alle unsere Kunden bitten, die Geräte im gleichen Zustand zurück zu geben, in dem Sie sie erhalten haben ! Verschmutzungen und Lackschäden sind von keiner Versicherung abgedeckt und müssen somit dem Kunden voll berechnet werden. Sie helfen uns mit Ihrer Umsicht, Komplikationen zu vermeiden und den Einsatz so kostengünstig wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie in diesem Sinne auch die nun folgenden Sicherheits- und Wartungshinweise. Dieses Merkblatt können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Unfallverhütungsvorschrift BGR 500 .

Selbstverständlich erhalten Sie von unsrem Fachpersonal eine Einweisung in die Bedienung der Geräte. Bitte nehmen Sie dieses Angebot auch wahr, denn in anderem Fall müssen Sie Schäden, die durch eine Einweisung hätten vermieden werden können, selbst tragen, obwohl Schäden an unseren Maschinen durch eine Maschinenbruchversicherung grundsätzlich gedeckt sind. Für weitere Informationen hierzu lesen Sie bitte das Urteil des Landgerichtes Coburg: AZ.: 21 O 885/05

 

Vorschriften für die Bedienung unserer Arbeitsbühnen

  • Die höchstzulässige Tragfähigkeit der Hubarbeitsbühne darf nicht überschritten werden.

  • Die Hubarbeitsbühne darf nur über den dafür vorgesehenen Zugang betreten und verlassen werden.

  • Die Bedienungsperson der Hubarbeitsbühne hat darauf zu achten, dass sie sich und andere Personen nicht gefährdet.

  • Im Fahr- und Hebebereich der Bühne dürfen sich keine Hindernisse befinden.

  • Fahrweg und Standfläche müssen so beschaffen sein, dass die Standsicherheit nicht beeinträchtigt und Personen nicht gefährdet werden.

  • Durchführung von Arbeiten, die näher als 5 m von elektrischen Freileitungen entfernt sind, sind verboten.

  • Werden von Hubarbeitsbühnen aus Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven Teilen elektr. Anlagen ausgeführt, müssen sich mind. zwei Personen auf der Bühne aufhalten.

  • Aufsteigen auf das Schutzgeländer sowie Anbringen von Leitern und Gerüsten auf der Plattform sind verboten !

  • Die Anbringung überhängender Lasten sowie Vergrößerung der Plattform ist unzulässig.

 

Wartungshinweise

  • Der Säurestand der Batterien bei Elektrogeräten ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen und ggf. mit destilliertem Wasser nach dem Laden aufzufüllen ! (Säurestand ca. 1 cm über den Platten).
  • Heben und Senken vom unteren Bedienpult aus ist nur für Wartungszwecke zulässig.
  • Täglich zu prüfen sind:
1. Reifen und Reifenzustand
2. Zustand von Plattform und Geländer
3. Sicherheitsschutzvorrichtungen
4. Alle Funktionen auf einwandfreien Betrieb
5. Bremsen
6. Hydraulikölstand
  • Eine nicht einwandfrei funktionierende Maschine darf nicht betrieben werden !
  • Max. Schräglage bei Betrieb: 2 Grad (3,5 %)

 

Hinweis zum Laden der Batterien:

  • Vor dem Laden die Bühne am Hauptschalter ausschalten !
  • Eine zum Laden evtl. benutzte Kabeltrommel ist komplett abzurollen !
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Querschnitt des verwendeten Kabels !
  • Ein vollständiger Ladevorgang benötigt etwa 10 – 14 Stunden !

 
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